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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für IT-Dienstleistungen und Warenhandel (B2B)

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Hardware und Standard-Software sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Systemadministration, Beratung).

(2) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware bzw. Beginn der Dienstleistungserbringung erklärt werden.

(3) Bei Dienstleistungen schulden wir die fachgerechte Erbringung nach dem Stand der Technik, jedoch keinen konkreten werkvertraglichen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Unsere Preise gelten „ab Werk", ausschließlich Verpackung und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Sofern eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart ist, erfolgt diese auf Basis unserer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste. Reisekosten und Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(4) Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden und Datensicherung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Erbringung der Leistungen nach Kräften zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Systemzugängen (physisch und remote) sowie Testdaten.

(2) Datensicherung: Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Vor jedem Eingriff durch uns (z. B. Wartung, Installation oder Fernwartung) hat der Kunde sicherzustellen, dass eine aktuelle Datensicherung vorhanden ist, die eine vollständige Wiederherstellung ermöglicht. Unsere Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre.

§ 5 Lieferzeit und Verzug

(1) Der Beginn der angegebenen Liefer- oder Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

(2) Im Falle eines durch uns zu vertretenden Lieferverzugs ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes pro vollendete Woche, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt.

§ 6 Gefahrübergang bei Versendung

Wird Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung mit der Übergabe an die Transportperson (Spediteur, Frachtführer) auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

(1) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

(2) An von uns erstellten Individualprogrammen, Skripten oder Konfigurationen räumen wir dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein. Diese Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

(3) Bei Standard-Software Dritter gelten vorrangig die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.

§ 8 Gewährleistung

(1) Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung bzw. Abnahme. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(3) Bei Software berechtigen unerhebliche Mängel, welche die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.